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Noch rechtlich zu prüfen: Vertretungsberechtigung und Streitbeilegungsangabe müssen vor der öffentlichen Freigabe bestätigt werden. Die bereits bekannten Unternehmensdaten sind unten eingetragen.

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Weitere Angaben, falls zutreffend

Abhängig von Rechtsform und Tätigkeit müssen zusätzlich echte Angaben ergänzt werden:

Verbraucherstreitbeilegung

Prüfen und eintragen, ob eine Pflicht oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht

Stand: 19. Juli 2026